Das Grundrecht der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit ist nicht ein Grundrecht neben anderen. Es ist eine Art Fundamentalgrundrecht, ohne das alle anderen Grundreche illusorisch wären und ohne das es eine freie Willensbildung der Bevölkerung als Grundlage der Zusammensetzung der Staatsorgane nicht geben würde.
-Karl-Hermann Flach
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